EU-Anerkennung
Auf EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der berufsbildenden höheren Schulen in der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen. Die Bildungs- und Ausbildungsgänge an den berufsbildenden höheren Schulen (BHS, einschließlich deren Sonderformen) sind dem Diplomniveau der Richtlinie zuzuordnen. Wie die Richtlinie ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von bis zu vier Jahren verlangt. Die Richtlinie eröffnet den Berufszugang, regelt aber keine Gleichhaltung von akademischen Graden.
Mit der neuen Richtlinie (RL) 2013/55/EU kommt es zu einer deutlichen Vereinfachung der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Steigerung der Mobilität sowie zu einer weiteren Straffung und damit erhöhten Transparenz der Vorschriften für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen.