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Ernennungs- und Anstellungserfordernisse für Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer für Rechtsfächer und Volkswirtschaft in den kaufmännischen Schulen – Auslegung der Bestimmungen der „Facheinschlägigkeit“

Im Sinne der Anlage 1 zum § 202 BDG 1979.

GZ: BMBF-23.025/0010-II/3/2016 vom 8. März 2016

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Anschrift

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung I/9
1010 Wien, Minoritenplatz 5

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Die Plattform HAK.CC ist das Portal der kaufmännischen Schulen. Hier finden Sie neben Erlässen auch spannende Informationen über die kaufmännischen Schulen.

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