Schülerinnen- und Schülervertretung
Die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler ist im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 59 gesetzlich verankert.
Auf Schulebene bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler als Klassensprecherinnen bzw. Klassensprecher und Schulsprecherinnen bzw. Schulsprecher im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mitwirken können.
Doch die Vertretung der Schülerinnen und Schüler geht über die Schule hinaus. Auf Landes- und Bundesebene repräsentieren die Landes- und Bundesschülerinnen- und -schülervertretungen ihre Interessen gegenüber der Bildungsdirektion sowie dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Die Aufgabe der Schülerinnen- und Schülervertretung besteht auf allen Ebenen darin, die Interessen der Lernenden zu vertreten, sie über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie bei ihrer Arbeit an den Schulen zu unterstützen.
Alle Vertreterinnen und Vertreter werden jährlich neu gewählt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Schülerinnen- und Schülervertretung finden Sie hier:
Offizielle Seite der Bundesschülerinnen- und -schülervertretung www.bsv.at
Broschüre „Wissenswertes für Schülervertreterinnen und -vertreter“
Gesetzliche Grundlagen:
Schulunterrichtsgesetz (SchUG) siehe § 45, 58, 59 und 64