Stundentafel
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
BGBl. II – Ausgegeben am 27. August 2014 – Nr. 209
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstunden
JahrgangSummeLehrver-pflichtungs-gruppeA.Pflichtgegenstände, Verbindliche ÜbungenI.II.III.IV.V.A.1Stammbereich 2)1.Persönlichkeit und Bildungskarriere231.1Religion2222210(III)1.2Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz2----2III1.3Business Behaviour-111-3II1.4Bewegung und Sport222118(IVa)2.Sprachen und Kommunikation402.1Deutsch3332314(I)2.2Englisch einschließlich Wirtschaftssprache3323314I2.3Lebende Fremdsprache 3)2332212(I)3.Entrepreneurship – Wirtschaft und Management543.1Betriebswirtschaft3333214I3.2Unternehmensrechnung 4)3333214I3.3Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies 4)-22318I3.4Wirtschaftsinformatik-12216I3.5Officemanagement und angewandte Informatik 4)222--6II3.6Recht---3-3III3.7Volkswirtschaft----33III4.Gesellschaft und Kultur124.1Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)-122-5III4.2Geografie (Wirtschaftsgeografie)23---5III4.3Internationale Wirtschafts- und Kulturräume----22III5.Mathematik und Naturwissenschaften235.1Mathematik und angewandte Mathematik2223211I5.2Naturwissenschaften3232-10III5.3Technologie, Ökologie und Warenlehre----22IIIWochenstundenzahl Stammbereich2933323226152A.2Schulautonomer Erweiterungsbereich 5)2.1Ausbildungsschwerpunkt 6) 7)--2226I2.2Seminar(e) 8)-----0-18I/III 9)A.3Verbindliche Übungen 5)-----0-18I-IIIGesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.)2933343428158B.Pflichtpraktikum30010)C.Freigegenstände 5)D.Unverbindliche Übungen 5)1.Unterstützendes Sprachtraining Deutsch222--6III2.Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen0-50-50-5--0-15IVaE.Förderunterricht
1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2) Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4) Mit Computerunterstützung.
5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.
6) Der Lehrstoff der im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich), angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert.
7) In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.
8) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
9) Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.
10) Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.
Weitere Stundentafeln zu auslaufende, ausgelaufen Lehrpläne bzw. Schulversuchen finden Sie im jeweiligen Lehrplan unter: [Unterricht > Lehrpläne]